Beschreibung
Die Arbeit unternimmt am Beispiel Berlins den Versuch, anhand von Rechtsvorschriften, Dienstanweisungen, Dokumenten und kommentierender Literatur die Organisationsstruktur der Einwohnerregistrierung zu rekonstruieren und dabei die Entwicklung des Meldewesens bzw. des Melderechts zu systematisieren. Sie widmet sich, mit Ausnahme einer relativ kurzen Einführung, dem Zeitraum von 1800 bis 1990. Innerhalb dieser Zeit, in der sich das Einwohnermeldewesen etablierte, hat es, jeweils in Abhängigkeit von den politischen Rahmenbedingungen, zwar die unterschiedlichsten Funktionen zu erfüllen gehabt, andererseits aber nicht seinen bestimmenden Charakter als Instrument der Sozialkontrolle verloren. Gleichsam als Ausblick wendet sich die Untersuchung vor dem Hintergrund der Errichtung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes schließlich auch dem Problem zu, inwieweit eine Harmonisierung des Einwohnermeldewesens innerhalb der EU möglich wäre. (Beschreibung aus externen Buchdaten)
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