Beschreibung
Zahlreiche Vergleichsstudien haben erhebliche Defizite des deutschen Schulsystems aufgezeigt. Ein besonderes Problem scheint darin zu bestehen, dass der Zugang zu den einzelnen Schulformen in allen Bundeslandern nicht nur von der Leistung der Schuler sondern maageblich von ihrer Herkunft abhangt. Insbesondere Kinder aus Migrantenfamilien und aus sozial schlechter gestellten Verhaltnissen haben deutlich schlechtere Chancen, einen hoheren Bildungsabschluss zu erreichen. Dieser empirische Befund deutet auf strukturelle Defizite des deutschen Schulsystems und wirft die Frage auf, wie sich die empirischen Befunde zu den volkerrechtlichen Verpflichtungen verhalten. Das Werk untersucht den Inhalt der volker- und europarechtlichen Grundlagen eines Rechts auf Bildung und arbeitet die Reichweite der entsprechenden Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland heraus. Naher analysiert werden besonders die Verpflichtungen aus dem UNESCO-Ubereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen, dem Internationalen Pakt uber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie dem 1. Zusatzprotokoll zur Europaischen Menschenrechtskonvention. Daruber hinaus hinterfragen die Autoren, ob und in wie weit die bildungsrechtlichen Regelungen des nationalen Rechts und hier besonders das Schulrecht der deutschen Lander den volkerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind. (Beschreibung aus externen Buchdaten)
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