Beschreibung
Schlagwortartig wird das Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht bezeichnet; der Erziehungsgrundsatz sei das zentrale Leitprinzip des Jugendstrafrechts, durch welches sich dieses vom allgemeinen Strafrecht unterscheidet. Dennoch hebt der Gesetzgeber in 3 JGG hervor, dass auch bei jugendlichen Tatern jede Strafe stets Schuld voraussetzt. Zudem werden auch an anderen Stellen im Jugendgerichtsgesetz Einflusse des Schuldprinzips deutlich, insbesondere im Bereich der Jugendstrafe, welche nach 17 Abs. 2 JGG auch wegen -Schwere der Schuld- verhangt werden kann. Die Koexistenz von Schuldprinzip und Erziehungsgrundsatz fuhrt im Bereich der Sanktionsauswahl und -bemessung haufig zu eklatanten Widerspruchen, welche nicht ohne Weiteres zu Gunsten eines Leitprinzips aufgelost werden konnen." (Beschreibung aus externen Buchdaten)
eingeordnet in Recht | 6 ähnliche Bücher direkt verlinkt.
Angebote
Für dieses Buch gibt es gerade kein Tauschangebot.
Es werden nur Angebote/Gesuche von Accounts mit Benutzernamen angezeigt.
Lege einen Benutzernamen hier fest um deine Angebote zu sehen.
Bewerten
Bitte einloggen um zu bewerten oder Angebote zu erstellen. Einloggen
Dieses Buch anbieten
Logge dich ein, um dein eigenes Angebot anzulegen, das Format zu wählen und die Übergabe festzulegen.
Mehr entdecken
Finde weitere Bücher vom Autor, aus der Kategorie oder in derselben Sprache.