Beschreibung
Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: gut, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Goldenen Bulle handelt es sich um ein 1356 von Kaiser Karl IV. erlassenes Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Sie wurde retrospektiv nach dem goldenen Siegel benannt. Die Goldene Bulle umfasst 31 Kapitel. Kapitel 1 bis 23 wurden auf dem Nürnberger Reichstag im Januar, Kapitel 24 bis 31 auf dem Reichstag in Metz im Dezember 1356 verkündet. Besonders bedeutend sind die ersten sieben Kapitel, da sie die herausragende Rechtsstellung der Kurfürsten begründen und ihnen das Recht zur Königswahl zusichern. Die Goldene Bulle stärkte somit die fürstliche Partikulargewalt. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf vom Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg stellen von nun an das Kurkollegium. Der Erzbischof von Mainz führte die Wahl durch und durfte als letzter seine Stimme abgeben und so maßgeblich wahlentscheidend wirken. Als Ort der Wahl wurde die Bartholomäuskirche in Frankfurt am Main festgelegt, die Krönung sollte in Aachen erfolgen. (Beschreibung aus externen Buchdaten)
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