Beschreibung
{Sect} 1. Vom Urheberrecht im allgemeinen 1. Die Urheberrechtsordnung regelt die Rechtsverhaltnisse an Werken der Literatur und der Kunst. Die Rechtsordnung schiitzt das literarische und kiinstlerische Schaffen, indem sie an die Ergebnisse dieses Schaffens ankniipft: Gegenstand des Urheberrechts sind die Werke, die als Gebilde der Sprache oder der Musik, als Bilder, Plastiken, Bauten oder als son stige Schopfungen aus literarischer oder kiinstlerischer Arbeit erwachsen. 1. Grundlage der deutschen Urheberrechtsordnung sind zwei Ur heberrechtsgesetze: Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst von 1901 (LUG) und das Gesetz betref fend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kiinste und der Photo graphie von 1907 (KUG). Diese Zweiteilung ist aber sachlich nicht be griindet. Die Regeln, die fiir die Werke der Literatur und der Kunst gelten, stimmen in ihren Grundziigen miteinander iiberein. In den mei sten Auslandsstaaten bestehen einheitliche Urheberrechtsgesetze. Auch in Deutschland ist im Zuge der Reform des Urheberrechts, an der seit dem Ende der 20er Jahre gearbeitet wird, eine Zusammenfassung in einem gemeinsamen Gesetz geplant. (Quelle: Google Books API)
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